Anfahrt zur Festhalle und weitere Informationen zur Kerwa 2022

Anfahrt zur Festhalle und weitere Informationen zur Kerwa 2022

In nur wenigen Stunden ist es soweit - dann wird endlich die Kerwa 2022 ausgegraben.

Dieses Jahr wird die Kerwa noch größer als je zuvor, deshalb sind wir auch nicht mehr im "Kerwas Pub" vertreten.

Die Veranstaltungen der Kerwasburschen & Madla finden dieses Jahr in der Festhalle in Priesendorf statt. (Kirchweihausgraben/begraben ist aber im "Schrüfer Biergarten" und Fröscherstechen ist wie jedes Jahr "am See im Kulm")

Die Festhalle ist einfach zu finden, der Eingang ist über die Volksschule Priesendorf (Schindsgasse 10, 96170 Priesendorf) zu erreichen.
Bitte beachtet dass es keinen Zugang über "den Kulm" gibt.

 

Anreise mit dem PKW
Es gibt an der Festhalle keine Parkplätze! Die Parkplätze sind ausgeschildert (Ortseingang Priesendorf von Trabelsdorf aus kommend, Adresse fürs Navi: "Weißbergstraße 2a, 96170 Priesendorf", der Parkplatz befindet sich gegenüber der Gemeinde ).

Wegbeschreibung über OpenStreetMap

Wegbeschreibung als Bild

 

Jugendschutz
Bitte beachtet dass wir uns an das bayerische Jugendschutzgesetz (JuSchG) halten müssen.
Alle Informationen dazu findet ihr hier.

Öffentliche Tanzveranstaltungen (dies sind in der Regel Diskotheken) dürfen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen grundsätzlich nicht besucht werden.
Ab 16 Jahren dürfen sich Jugendliche alleine bis längstens 24 Uhr dort aufhalten.
Ausnahmen von diesen Beschränkungen sind auf Antrag möglich.

An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit alkoholische  Getränke weder abgegeben noch darf ihnen der Konsum dieser Produkte gestattet werden.

Jugendliche ab 16 Jahre ist es erlaubt Bier, Met, Wein, Sekt und wein­ähnliche Getränke (z. B. Apfel- und Beerenweine), sowie entsprechende Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken (z. B. Radler, Wein­schor­le) zu kaufen und in der Öffentlichkeit zu trinken. Dies gilt auch für Ju­gend­li­che ab 14 Jahre in Begleitung der Eltern (Personen­sorge­be­rech­tig­te).

 

Eine "Erziehungsbeauftragung (gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)" - den sog. "Muttizettel" stellen wir euch entsprechend zum selbst ausdrucken zur Verfügung.